AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für die Vermietung von Quads / ATVs

Alex Power Garage – Inhaber Aleksandar Petkovic
Mutterstraße 64, 6800 Feldkirch, Österreich

Stand: August 2026

1.Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge über Quads und ATVs zwischen Alex Power Garage, Inhaber Aleksandar Petkovic, Mutterstraße 64, 6800 Feldkirch, Österreich (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter.
Die AGB werden Bestandteil des Mietvertrages, wenn der Mieter vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, von ihnen Kenntnis zu nehmen und ihrer Geltung zugestimmt hat. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des österreichischen Konsumentenschutzrechts, bleiben unberührt.

2. Voraussetzungen für die Anmietung
Der Fahrer muss über eine für das jeweilige Fahrzeug gültige Lenkberechtigung verfügen und bei Übergabe einen gültigen Führerschein sowie einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Das Fahrzeug darf ausschließlich von der im Mietvertrag eingetragenen Person bzw. von ausdrücklich durch den Vermieter genehmigten Zusatzfahrern gelenkt werden. Eine Weitergabe an nicht genehmigte Dritte ist untersagt.
Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe zu verweigern, wenn begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit oder an der erforderlichen Lenkberechtigung bestehen.

3. Mietpreis, Zahlung und Kaution
Der Mietpreis richtet sich nach der bei Vertragsabschluss vereinbarten Mietdauer und dem vereinbarten Tarif.
Vor bzw. bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution in Höhe von EUR 200,00 zu hinterlegen, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die Kaution dient der Sicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Sie stellt keine Begrenzung einer allfälligen gesetzlichen Haftung des Mieters dar.
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und vorbehaltlich noch nicht feststehender Ansprüche wird die Kaution zurückerstattet bzw. freigegeben.

4. Übergabe und Zustand des Fahrzeuges
Das Fahrzeug wird in einem verkehrs- und betriebsbereiten Zustand übergeben. Vorhandene sichtbare Schäden sollen bei der Übergabe in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
Der Mieter hat Gelegenheit, den Zustand des Fahrzeuges bei Übernahme zu kontrollieren. Festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind vor Fahrtantritt dem Vermieter mitzuteilen.

5. Zulässige Nutzung / Verbot der Offroad-Nutzung
Das Fahrzeug darf ausschließlich auf öffentlichen Straßen und sonstigen Verkehrsflächen benutzt werden, auf denen die Nutzung des jeweiligen Fahrzeuges rechtlich zulässig ist.
Jegliche Offroad-Nutzung ist untersagt. Insbesondere verboten sind Fahrten auf Motocross- oder Rennstrecken, nicht freigegebenen Wald- und Forstwegen, unbefestigtem Gelände oder Privatgrund ohne entsprechende Berechtigung sowie die Teilnahme an Rennen, Wettbewerben, Geschwindigkeits- oder vergleichbaren Veranstaltungen.
Der Mieter hat sämtliche gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen einzuhalten und das Fahrzeug schonend und bestimmungsgemäß zu behandeln.

6. Alkohol, Drogen und Fahrtüchtigkeit
Das Lenken des Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist untersagt. Vertraglich wird für das Lenken des Mietfahrzeuges eine Alkoholgrenze von 0,0 Promille vereinbart.
Das Fahrzeug darf außerdem nicht gelenkt werden, wenn die Fahrtüchtigkeit durch Medikamente, Krankheit, Übermüdung oder andere Umstände beeinträchtigt ist.

7. Versicherung
Für das Mietfahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
Eine Kaskoversicherung für Schäden am gemieteten Fahrzeug besteht nicht. Der Mieter wird darauf ausdrücklich hingewiesen. Schäden am Mietfahrzeug selbst sind daher nicht allein aufgrund der bestehenden Haftpflichtversicherung gedeckt.
Ob und in welchem Umfang der Mieter für Schäden am Mietfahrzeug einzustehen hat, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den wirksam vereinbarten Bestimmungen des Mietvertrages und dieser AGB.

8. Schäden und Haftung des Mieters
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig und vertragsgemäß zu behandeln. Er haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihm schuldhaft verursachte Schäden.
Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch vertragswidrige oder unsachgemäße Nutzung, nicht erlaubte Offroad-Nutzung, Überlassen des Fahrzeuges an nicht genehmigte Fahrer, Missachtung von Verkehrsregeln oder sonstigen vertraglichen Pflichten verursacht werden.
Normale, dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechende Abnutzung stellt keinen vom Mieter zu ersetzenden Schaden dar. Die Kaution von EUR 200,00 stellt keine Haftungsobergrenze dar.

9. Unfall, Beschädigung, Panne und Diebstahl
Bei einem Unfall oder einer erheblichen Beschädigung ist die Fahrt, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, unverzüglich zu beenden und die Unfallstelle zu sichern. Der Vermieter ist unverzüglich zu verständigen.
Bei Unfällen mit Dritten sind die erforderlichen Daten der Beteiligten und möglicher Zeugen aufzunehmen. Soweit gesetzlich erforderlich oder zur ordnungsgemäßen Unfallaufnahme notwendig, ist die Polizei zu verständigen. Der Mieter soll gegenüber Dritten kein Schuldanerkenntnis abgeben.
Bei Diebstahl oder versuchtem Diebstahl ist unverzüglich die Polizei zu verständigen und Anzeige zu erstatten. Schlüssel und Fahrzeugdokumente sind sorgfältig aufzubewahren.

10. Verkehrsverstöße, Maut und sonstige Gebühren
Für während der Mietdauer verursachte Verkehrsübertretungen, Mautforderungen, Parkgebühren und vergleichbare Kosten ist grundsätzlich der jeweils verantwortliche Mieter bzw. Fahrer verantwortlich.
Der Vermieter ist berechtigt, die für eine gesetzlich erforderliche Lenkererhebung oder vergleichbare behördliche Anfrage notwendigen Daten im gesetzlich zulässigen Umfang bekannt zu geben. Ein darüber hinausgehender Kostenersatz kann nur im rechtlich zulässigen und nachweisbaren Umfang verlangt werden.

11. Rückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Tankregelung sowie sonstige Rückgabebedingungen richten sich nach dem jeweiligen Mietvertrag.
Bei Rückgabe kann der Fahrzeugzustand gemeinsam dokumentiert und mit dem Übergabezustand verglichen werden. Neue Schäden sind festzuhalten.
Bei absehbarer Verspätung hat der Mieter den Vermieter so früh wie möglich zu verständigen. Zusätzliche Entgelte wegen verspäteter Rückgabe richten sich nach der konkreten Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.

12. Stornierung und Nichtantritt
Der Mieter kann eine vereinbarte Buchung vor Beginn der Mietzeit stornieren.

    Bei einer Stornierung gelten folgende Stornogebühren:
    – bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn: kostenlos
    – weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
    – am Tag der Vermietung bzw. bei Nichterscheinen (No-Show): 100 % des vereinbarten Mietpreises

    Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

    Schlechtwetter / Unwetter

    Bei erheblichen Witterungsverhältnissen, insbesondere Starkregen, Gewitter, Sturm, Hagel oder sonstigen Wetterbedingungen, durch die eine sichere Nutzung des Fahrzeuges nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann die Buchung nach Absprache mit dem Vermieter einmalig kostenlos auf einen anderen verfügbaren Termin verschoben werden.

    Die Beurteilung, ob eine wetterbedingte Verschiebung gerechtfertigt ist, erfolgt unter Berücksichtigung der tatsächlichen bzw. vorhergesagten Wetter- und Sicherheitslage.

    Eine wetterbedingte Verschiebung stellt keine Stornierung dar. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.

    Leichter Regen, Bewölkung, niedrigere Temperaturen oder eine bloß ungünstige Wettervorhersage ohne erhebliche Beeinträchtigung der sicheren Nutzung berechtigen nicht automatisch zu einer kostenlosen Stornierung oder Verschiebung.

    Kann die Vermietung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund außergewöhnlicher Wetterbedingungen seitens des Vermieters nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Ist eine Verschiebung nicht möglich oder für den Kunden nicht zumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Vermietungsleistung zurückerstattet.

    13. Haftung des Vermieters
    Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
    Gegenüber Verbrauchern bleiben sämtliche zwingenden Rechte nach dem Konsumentenschutzgesetz und sonstigen verbraucherschützenden Vorschriften unberührt.

    14. Datenschutz
    Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit erforderlich, werden Daten insbesondere zur Vertragsabwicklung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Schadensabwicklung sowie zur Bearbeitung behördlicher Anfragen verwendet.
    Weitergehende Informationen sollten in einer gesonderten Datenschutzerklärung des Vermieters bereitgestellt werden.

    15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
    Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen. Insbesondere wird durch diese AGB kein vom Konsumentenschutzrecht unzulässig abweichender ausschließlicher Gerichtsstand begründet.
    Bei Verträgen mit Unternehmern kann, soweit gesetzlich zulässig, der sachlich zuständige Gerichtsstand am Sitz des Vermieters vereinbart werden.

    16. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang davon unberührt.
    Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag gehen diesen AGB vor, soweit sie wirksam vereinbart wurden.

    WICHTIGER HINWEIS

    Diese Vorlage wurde für die beschriebenen Eckdaten der Quad-/ATV-Vermietung erstellt und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Vor der geschäftlichen Verwendung – insbesondere wegen der fehlenden Kaskoversicherung, der Schadenersatzregelungen, Online-Buchungen, Stornobedingungen und möglicher Vermietung an Verbraucher – sollte die endgültige Fassung durch eine österreichische Rechtsberatung bzw. die zuständige Wirtschaftskammer geprüft werden.

    Zur Kenntnis genommen und vereinbart:

    Ort/Datum: __________

    Mieter/in: __________

    Unterschrift: __________

    Scroll